Fundtiere und schlechte Tierhaltung melden!!!

 

 

Zögern Sie bitte nicht und gehen Sie wie folgt vor:

 

Informieren Sie bitte schnellstmöglich Ihr zuständiges Ordnungsamt über diese nicht artgerechte Tierhaltung oder Fundtiere. Denn im Gegensatz zu Privatpersonen oder einem Tierschutzverein hat das Ordnungsamt weitreichende Befugnisse, um den Tieren schnell und kurzfristig helfen zu können!

 

Um bei schlechter Tierhaltung Streitigkeiten mit Familienmitgliedern, Bekannten, Nachbarn, u.s.w. aus dem Weg zu gehen, können Sie dem Ordnungsamt auch anonym Informationen zukommen lassen, bzw. das Ordnungsamt auffordern, Ihre Angaben diskret zu behandeln. Aber mal ehrlich, ist es nicht egal, es sich mit solchen „Tierfreunden“ zu verscherzen?

 

 

Befugnisse des Ordnungsamtes und Kreisveterinäramt

 

Warum sollte die Meldung an das Ordnungsamt gehen? Nun, die Antwort ist einfach:

Im Gegensatz zu Privatpersonen oder einem Tierschutzverein ist das Ordnungsamt befugt,

 

·                    sich Zutritt zu den betroffenen Tieren zu verschaffen

·                    Verbesserungen der Tierhaltung zu erzwingen

·                    ggf. eine Beschlagnahmung der Tiere durchzuführen

·                    eine alternative Unterbringung der Tiere anzuordnen (z.B. im Tierheim)

 

Sollte das Ordnungsamt nicht erreichbar sein, oder sollten Sie sich scheuen dort eine Meldung zu machen, so können Sie alternativ auch den für die Tierhaltung zuständigen Tierschutzverein informieren, der dann die Meldung schnellstmöglich (ggf. auch anonym) an das zuständige Ordnungsamt weiterleitet.

 

Bei Fundtieren sollen / müssen die Finder zuerst das zuständige Ordnungsamt bzw. am Wochenende die Polizei telefonisch informieren.

 

Beim Ordnungsamt muss nachgefragt werden, ob das gefundene Tier als Fundtier anerkannt wird (hiervon hängt die Kostenübernahme der Ordnungsämter / Städte ab).

 

In diesem Zusammenhang möchten wir erwähnen, dass uns immer wieder Anrufe wildlebender Tiere betreffend erreichen. Der Tierschutzverein kann diese Tiere nicht aufnehmen, da diese nicht weiter vermittelbar sind. Eine große Bitte daher: Füttern Sie diese Tiere nicht an – in diesem Moment geht die Verantwortung für das Tier rechtlich auf Sie über!

 

 

Bei Gefahr im Verzug bei der Polizei melden

 

Sollte es sich um einen akuten Notfall handeln, im Beamtendeutsch nennt man das „Gefahr im Verzug“, so können Sie sich natürlich auch an jede Polizeidienststelle wenden.  Diese wird ggf. Sofortmaßnahmen einleiten, das zuständige Ordnungsamt und/oder Kreisveterinäramt kurzfristig alarmieren, und sich ggf. darüber hinaus auch um eine ordnungsrechtliche bzw. strafrechtliche Verfolgung kümmern.


Bei Fundtieren wendet sich die Polizei entsprechend an das Ordnungsamt oder an den zuständigen Tierschutzverein.

 

 

Wenn Sie das Tierheim informieren

 

Es kommt leider des öfteren vor, dass im Tierheim schlechte Tierhaltungen gemeldet werden, wir diese Meldungen auch an das zuständige Ordnungsamt weiterleiten, und sich auch nach Tagen noch nichts sichtbares oder gravierendes an der schlechten Tierhaltung geändert hat. Oder das Ordnungsamt ein Fundtier nicht als Fundtier anerkennt und somit die Aufnahme in ein Tierheim und die Kostenübernahme verweigert.

 

 

Wenn Ihre Meldung scheinbar nichts bringt

 

Bei schlechter Tierhaltung kann dies folgende Ursachen haben:

 

·       Die Tierhaltung war nicht zu beanstanden, da aus Sicht des Ordnungsamtes keine Verstöße gegen geltende Verordnungen oder Gesetze vorlagen.

·       Die Tierhaltung war zu beanstanden, und es wurden den Tierhaltern seitens des Ordnungsamtes konkrete Auflagen erteilt (also Verbesserungsmaßnahmen angeordnet), die die Tierhalter innerhalb einer angemessenen Frist zu erfüllen haben, da nur geringfügige Verstöße gegen geltende Verordnungen oder Gesetze vorlagen.

·       Die Tierhaltung war zu beanstanden, und es wurden den Tierhaltern seitens des Ordnungsamtes konkrete Auflagen erteilt (also Verbesserungsmaßnahmen angeordnet), die die Tierhalter innerhalb einer angemessenen Frist zu erfüllen haben, da zwar wesentliche Verstöße gegen geltende Verordnungen oder Gesetze vorlagen, diese aber nicht so gravierend waren, um eine sofortige Beschlagnahmung einzuleiten.

·        Die Tierhaltung war zu beanstanden, und es wurde auch eine kurzfristige Beschlagnahmung angeordnet. Jedoch benötigt auch das Ordnungsamt u.U. einige Zeit, um eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit für die Tiere zu organisieren. Wo können beispielsweise innerhalb kürzester Zeit 4 Pferde, 1 Esel, 5 Ziegen und 3 Hunde untergebracht werden?

·       Das Ordnungsamt hat noch keine Kontrolle vornehmen können (warum auch immer).

 

 

Bei Fundtieren kann dies folgende Ursachen haben:

  • Das Tier wurde nicht als Fundtier, sondern als herrenlos bezeichnen.
  • Die Kosten für die Unterbringung und tierärztliche Maßnahmen werden vom Ordnungsamt nicht übernommen

Bitte lassen Sie Ihren Ärger nicht an uns Tierschützern im Tierschutzverein oder Tierheim aus, denn Sie können davon ausgehen, dass wir mindestens genau so „sauer“ über die unveränderte schlechte Tierhaltung sind wie Sie selbst! Erkundigen Sie sich stattdessen bitte beim zuständigen Ordnungsamt oder Kreisveterinäramt über den konkreten Fall.